Brandschutzunterweisung

Brandschutzunterweisung – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1)

Wichtig und hilfreich ist daher eine jährliche Brandschutz-Unterweisung.

Sinn und Zielsetzung einer gesetzlich geforderten Brandschutzunterweisung in Unternehmen und Einrichtungen sind zuallererst, die Mitarbeiter durch fachlich kompetentes Training in die Lage zu versetzen, im Brandfall mit Besonnenheit die notwendigen Schritte durchzuführen. Nur so können zum einen Schäden an materiellen Gütern verhindert und zum anderen – und das ist der zentrale Punkt – die Sicherheit all jener Personen gewährleistet werden, die sich im Gebäude aufhalten.

Eine Brandschutzunterweisung bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

1. Sicherheitsbewusstsein fördern

  • Gefahren erkennen: Mitarbeiter lernen potenzielle Brandgefahren im Arbeitsumfeld zu identifizieren.
  • Prävention: Die Schulung zeigt, wie Brände durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden können.

2. Reduzierung von Unfällen

  • Sicherer Umgang: Mitarbeiter lernen den korrekten Umgang mit Feuer und Gefahrstoffen, was das Unfallrisiko minimiert.
  • Notfallmaßnahmen: Sie erfahren, wie sie im Ernstfall schnell und effizient reagieren können.

3. Schnelle und effektive Evakuierung

  • Fluchtwege: Die richtige Nutzung und Kenntnis von Fluchtwegen und Notausgängen werden geschult.
  • Evakuierungsplan: Mitarbeiter wissen, wie sie sich bei einer Evakuierung verhalten und wohin sie sich begeben müssen.

4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

  • Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig Brandschutzunterweisungen durchzuführen. Die Einhaltung dieser Vorschriften schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.
  • Versicherungsschutz: Durch eine ordnungsgemäße Schulung kann auch der Versicherungsschutz gesichert und verbessert werden.

5. Sicherung von Sachwerten

  • Sachschaden reduzieren: Schnelles und richtiges Handeln kann die Ausbreitung eines Feuers verhindern und so die Zerstörung von Eigentum und Produktionsmitteln minimieren.

6. Vertrauen und Motivation der Mitarbeiter

  • Sicherheitsgefühl: Ein gutes Sicherheitsmanagement steigert das Vertrauen der Mitarbeiter in ihren Arbeitsplatz, was auch die Motivation und Zufriedenheit erhöht.
  • Kompetenz: Die Schulung gibt den Mitarbeitern das Gefühl, kompetent zu handeln, was im Notfall zu weniger Panik führt.

7. Vermeidung von Ausfallzeiten

  • Betriebskontinuität: Durch präventive Maßnahmen können Brände und deren Folgen vermieden werden, wodurch längere Betriebsausfälle verhindert werden.

Eine Brandschutzunterweisung ist daher eine lohnende Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mitarbeitern und in den Schutz des Unternehmens.

BSBH bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzunterweisung (nach der DGUV V1) vor Ort an.

Diese kann auf Ihren Wunsch hin auch mit der praktischen Löschübung kombiniert stattfinden.

Dauer der Unterweisung:

2x 45 Minuten

Inhalt:

  • Rechtliche Bestimmungen
  • Gefahren von Bränden
  • Eigenschutz
  • Kenntnisse über verschiedene Brandklassen
  • Verhalten im Brandfall

Bei Kombination mit der praktischen Löschübung erhöht sich die Dauer um ca. 5 – 10 Minuten pro Teilnehmer.